ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TECSAG INNOVATION AG.

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der im Vertrag bezeichneten TECSAG INNOVATION AG, sofern und soweit zwischen uns als Verkäuferin und/oder Dienstleistungserbringerin und dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Annahme der bestellten Ware oder Abnahme der gelieferten Dienstleistung bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser AGB’s durch den Kunden. Alle Geschäftsbedingungen des Kunden sind für unsere Lieferungen und Dienstleistungen unverbindlich, auch wenn sie unsererseits nicht ausdrücklich beanstandet werden.

2. Angebote, Bestellungen und Abschluss des Vertrages
2.1 Alle Angebote, welche keine Annahmefrist enthalten, sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragsannahme. Bei Angeboten ab Lager sind zwischenzeitliche Verkäufe bis zur Annahme der Bestellung jederzeit vorbehalten. Bestellungen und sonstige Vereinbarungen mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.2 Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung werden ausschliesslich durch die Offerte von TECSAG INNOVATION AG bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung von TECSAG INNOVATION AG definiert. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen stets der Schriftform. Ohne Gegenbericht gelten Auftragsbestätigungen innert 5 Arbeitstagen nach Zustellung als richtig anerkannt.
2.3 Alle in unseren Bestellbestätigungen enthaltenen Daten sind vom Kunden sofort nach Erhalt nachzuprüfen und sind für die Ausführung der Bestellung verbindlich, wenn sie nicht unverzüglich schriftlich beanstandet werden.
2.4 Unwesentliche oder durch technische Fortschritte bedingte Abweichungen unserer Produkte in Konstruktion, Ausführung und Leistung gegenüber unseren Spezifikationen und Datenblättern bleiben vorbehalten.
2.5 Jede Teillieferung und -leistung gilt als besonders abzurechnendes Geschäft.
2.6 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ohne gegenteilige Abmachung ex MWST und ab Lager bzw. ab Werk, inkl. Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge.
3.2 Die Verpackung wird nicht zurückgenommen; sie wird keinesfalls dem Kunden gutgeschrieben.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto ohne Abzüge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Zahlungsbedingungen festgelegt wurden.
4.2 Der Kunde hat alle Arten von Transportkosten, Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis durch TECSAG INNOVATION AG zurückzuerstatten, falls TECSAG INNOVATION AG hierfür leistungspflichtig geworden ist.
4.3 Die Ware bzw. Dienstleistung gilt (spätestens) als angenommen bei Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
4.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft.
4.5 Werden die Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 6% zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsmässigen Zahlung nicht aufgehoben.
4.6 Wird der Versand der Ware auf Veranlassung des Kunden verzögert, so wird sie auf seine Kosten und sein Risiko von TECSAG INNOVATION AG eingelagert. Dies bewirkt keinen Aufschub der Zahlungsfrist.

5. Lieferfrist
5.1 Die in unseren Bestellungsbestätigungen aufgeführten Lieferfristen sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung stets nur als annähernd zu betrachten.
5.2 Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen.
5.3 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten u.a.: Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, behördliche Verfügungen, Rohstoffmangel, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb des Werkes von TECSAG INNOVATION AG oder seiner Lieferanten bzw. Ereignisse, welche unsere Leistung vorübergehend oder dauerhaft verunmöglichen oder wirtschaftlich unzumutbar machen.
5.4 Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitdauer, während welcher dieses andauert.
5.5 Auf Termin bestellte Waren müssen innert der vereinbarten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der allfällig noch verbleibende Teil fakturiert und zur Zahlung fällig und sodann nach Wahl des Kunden entweder zum Versand gebracht oder auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.

6. Zahlungsverzug
6.1 Werden Vorauszahlungen oder Anzahlungen vom Kunden nicht vereinbarungsgemäss geleistet, so ist TECSAG INNOVATION AG ohne weiteres berechtigt, den Vertrag zu suspendieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
6.2 Hält der Kunde die festgelegten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden unsere sämtlichen Guthaben ihm gegenüber ungeachtet der vereinbarten Zahlungstermine zur Zahlung fällig und können von uns sofort eingefordert werden. Überdies steht uns auch ohne den Kunden besonders zu mahnen, das Recht zu, unsere Vertragsleistung zu suspendieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Der Kunde hat uns für den entstandenen Schaden vollen Ersatz zu leisten. Wir sind ferner berechtigt, alle dem Kunden bereits bestätigten, aber noch nicht fertig ausgeführten Aufträge fristlos zu annullieren.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport und Abnahme
7.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Lager bzw. Werk auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko erfolgt.
7.2 Die Versicherung gegen Transportschäden obliegt dem Kunden.
7.3 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
7.4 Unsere Vertragsleistungen sind bei Ankunft vom Kunden bzw. nach Abgabe sofort zu prüfen und allfällige Mängel sind uns innerhalb von längstens 8 (acht) Tagen schriftlich bekanntzugeben. Wird dies unterlassen, so gilt die Leistung als genehmigt. Produkte und Dienstleistungen gelten spätestens mit deren Benutzung durch den Kunden bzw. Bezahlung der Rechnung (welches immer zuerst erfolgt) als angenommen.
7.5 Unterlässt der Kunde die Prüfung der Vertragsleistung, ist TECSAG INNOVATION AG von jeglicher Haftung befreit. Bezüglich Vornahme dieser Prüfung ist der Kunde beweispflichtig. Erweist sich die Vertragsleistung bei Abnahme als nicht vertragsgemäss, so ist TECSAG INNOVATION AG umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch als möglich zu beheben.
7.6 Retoursendungen nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung, bei Frankoretournierung, fabrikneuem Zustand und in Originalverpackung an.

8. Garantie
8.1 Allfällige Garantieansprüche sind uns unverzüglich nach Feststellung von Mängeln schriftlich mitzuteilen.
8.2 Im Falle von Mängeln beschränken sich unsere Garantieleistungen auf die Reparatur oder nach unserer freien Wahl auf den kostenlosen Ersatz der nachweisbar mangelhaften Ware (z.B. bei fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Fabrikation) bzw. die Nachbesserung der geschuldeten Dienstleistung.
8.3 Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche gegenüber TECSAG INNOVATION AG. Der Kunde hat damit kein Recht auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. wegen entgangenem Gewinn. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschaden sowie aller sonstigen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der beanstandeten Ware oder Dienstleistung entstanden sind.
8.4 Die Garantiefrist richtet sich nach den Garantiebestimmungen für die einzelnen Artikel. In jedem Fall ist sie auf höchstens 36 Monate ab Versand der Lieferung ab Lager bzw. ab Werk beschränkt. Für Dienstleistungen beträgt die Garantiefrist 24 Monate ab deren Abnahme.
8.5 Es wird überdies keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, insb. Verletzung von TECSAG INNOVATION AG Betriebsvorschriften oder Voraussetzungen (wie Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblätter, Definition der Betriebs- oder Produktionsumgebungsbedingungen, etc.) durch den Kunden oder Dritte, mangelhafte Wartung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, oder elektrische bzw. elektromagnetische, chemische oder elektrolytische Einflüsse. Die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht (PrHG) oder anderer Gesetze bleiben vorbehalten.
8.6 Die Garantie erlischt zudem vorzeitig und gänzlich, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt bzw. vornehmen lässt.
8.7 Der Kunde erklärt, für alle von ihm erteilten Weisungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung selbst zu haften.
8.8 Der Kunde wird TECSAG INNOVATION AG bezüglich aller Haftpflichtansprüche freistellen und sämtlicher Kosten und Auslagen schadlos halten, welche gegen TECSAG INNOVATION AG aufgrund von Verletzungen von Obliegenheiten und Pflichten durch den Kunden gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien erhoben werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien und exklusiver Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien ist St. Gallen (Schweiz). Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN Kaufsrechts 11.4.1980 über den Internationalen Warenkauf.

CH-Wollerau SZ (Schweiz), August 2018